Eine Spielsperre kann nur auf deinen schriftlichen Antrag hin aufgehoben werden, sofern die Gründe für die Spielsperre nicht mehr bestehen. Für den Antrag wende dich bitte an die Spielbank oder die Lotteriegesellschaft, bei der du die Spielsperre beantragt hast oder welche diese ausgesprochen hat.
Ein Antrag auf Aufhebung einer selbst beantragten Spielsperre kann frühestens nach 3 Monaten gestellt werden.
Ein Antrag für die Aufhebung einer angeordneten Spielsperre kann ohne zeitliche Frist jederzeit gestellt werden.
Laut Geldspielgesetz kann eine Spielsperre nach einem Gespräch mit unserem Sozialkonzeptverantwortlichen und einem externen Berater eines Sozial-Beratungs-Zentrums aufgehoben werden. In diesem Gespräch musst du nachweisen können, dass die Gründe, die zur Spielsperre geführt haben, weggefallen sind. Ehepartner werden in den Aufhebungsprozess mit eingebunden und werden ebenfalls zum Gespräch eingeladen. Folgende Unterlagen musst du uns zur Verfügung stellen: einen aktuellen Betreibungsauszug, einen Lohn- oder Einkommensnachweis, der Bankauszug der letzten drei Monate sowie einen Vermögensnachweis. Aufgrund dieser Unterlagen und des persönlichen Gesprächs wird entschieden, ob deine Spielsperre aufgehoben werden kann.
Antragsformular zur Aufhebung der Spielsperre (PDF)